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Aufnahme / Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag wird 1/4-jährlich per Bankeinzug abgebucht
Dazu wird eine einmalige Passbearbeitungsgebühr (für den NFV) in folgender Höhe fällig:
Die Passbearbeitungsgebühr ist grundsätzlich bei jedem Beitritt in einem Verein zu leisten. Das gilt auch für den Wechsel von einem Verein zum anderen. Gerne senden wir Ihnen ein Aufnahmeantrag und den Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis zu. Diese Unterlagen füllen Sie bitte ordnungsgemäß aus und reichen diese bei uns ein. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Anträge können auch unter der Rubrik Downloads heruntergeladen werden.
Bei einer Erstaustellung fügen Sie bitte eine Kopie der Geburtsurkunde oder eines sonstigen amtlichen Geburtsnachweises bei, z. B. Personal- oder Kinderausweis. Im Fall eines Vereinswechsels wird auch der Spielerpass benötigt. Ein aktuelles Passfoto sollte ebenfalls eingereicht werden.
VersicherungDer Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB) und der Niedersächsische Fußballverband e.V. (NFV) haben für die Mitglieder (z.B. Turn- und Sportvereine) mit der ARAG einen Vertrag abgeschlossen. Scheidet ein Verein aus dem LSB/NFV aus, so endet auch für das einzelne Mitglied der Versicherungsschutz. Unfallversichert sind Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 18.Lebensjahr wird der Unfallversicherungsschutz über den Kommunalen Schadensausgleich und die Sporthilfe Niedersachsen sichergestellt. (Gemeinde Zetel,oder direkt: KSA, Marienstr.11, 30171 Hannover)
Die Sportversicherung ist nur als Beihilfe zu verstehen und kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen!!!
Wichtig bei Unfällen:
Der Unfall muß unverzüglich gemeldet werden bei:
Jedes Mitglied ist für die Meldung selbst verantwortlich. Die Trainer/Betreuer sollten jedoch darauf achten, dass jeder Unfall wie o.a. gemeldet wird. Evtl. Blanko-Unfallbericht in die Passtasche legen. Eine Unfallmeldung im Spielbericht ersetzt nicht die Meldung an die Sportversicherung. Bei Sportunfällen tritt zunächst die zuständige Krankenkasse des versicherten Mitglieds ein. Sportunfälle sind grds. anderen Krankheiten gleichgestellt. Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Sportunfall bedingter Arbeitsunfähigkeit besteht wie bei anderen Erkrankungen. Ausnahmen bestehen bei Arbeitsunfähigkeiten aufgrund eines grob fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Verhaltens. Keine Sportausübung ohne Krankenversicherungsschutz! Nicht versicherungspflichtige Sportler sollten sich grds. in ausreichender Höhe freiwillig/privat versichern. Selbständigen empfehlen wir, darüber hinaus eine Versicherung über ein angemessenes Tagegeld abzuschließen. Denken Sie dabei an den Verdienstausfall während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit!
Adressen: ARAG Sportversicherung Schillerstr. 31 30159 Hannover Tel.: 0511-1268200, Fax: 0511-3042648, E-Mail:vsbhannover@arag-sportversicherung.de
Sporthilfe Niedersachsen Ferd.-Wilh.-Fricke-Weg 10 30169 Hannover Tel.:0511-1268-140;Fax:1268-190
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